Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander sowie die Beziehungen der Familie nach außen. Zu den klassischen Themen zählen:
- die Eheschließung und die Ehe,
- die Ehescheidung und die Eheaufhebung,
- das Kindschafts- und das Unterhaltsrecht.
Wir bieten im Familienrecht neben den o. g. Bereichen auch für folgende Gebiete unsere Dienstleistungen an:
- ausländisches Ehe- und Scheidungsrecht
- Ehevertrag
- steuerliche Veranlagung
- Kindergeld, Kindergeldrückforderungsbescheid
- Fragen im Zusammenhang mit dem Elterngeld
- Adoptionsfragen
- Probleme mit dem Standesamt, insbes. bei Namensänderungen
- Gewaltschutz, Gewaltschutzverfahren
- Eilverfahren, Eilrechtsschutz
- Vertretung auch vor den Jugendämtern
- Vaterschaftsanerkennung, -anfechtung
- Umgangsvereinbarung
- Partnerschaftsvertrag
- Unterhaltsrückgriff Sozialamt, JobCenter, BAföG-Amt, Unterhaltsvorschusskasse
- Patiententestament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
- Vermögensangelegenheiten im Zusammenhang mit Ehe und Partnerschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Zum Familienrecht zählen für uns sozial- und steuerrechtliche Vorschriften sowie internationale und verfassungsrechtliche Bestimmungen, die Bezug auf die Familie nehmen.
Vor Beginn unserer Tätigkeit werden wir Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren. Außerdem werden wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.