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Kinder

Wir vertreten Ihre Interessen auf allen Gebieten des Kindschaftsrechts, sei es gegenüber dem anderen Elternteil, gegenüber dem Jugendamt oder gegenüber dem Familiengericht:

1. Elterliche Sorge, Sorgerecht

Das Sorgerecht für das minderjährige Kind gliedert sich in zwei Funktionen auf:

- Personensorge (Pflege, Gesundheit und Erziehung),

- Vermögenssorge.

Die Garantie des Elternrechts mit der natürlichen erheblichen Pflichtenbindung ist verfassungsrechtlich geschützt.

2. Aufenthaltsbestimmungrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist lediglich ein Teilbereich des Sorgerechts. Es erfährt als Ausschnitt des Sorgerechts eine größere Bedeutung, weil in aller Regel hier die Vorstellungen der Eltern über den Aufenthalt des Kindes oder der Kinder auseinander gehen können.

3. Umgangsrecht 

Wenn das Kind nicht bei beiden Elternteilen lebt, gibt es hier potentielle Störungsfaktoren im Eltern-Kind-Verhältnis. Die Gründe sind vielfältigster Natur. Es kann sowohl eine Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind drohen als auch zu Störungen aufgrund von Problemen durch den Umgang selbst. Über Art und Häufigkeit des Umgangs bis hin zur hälftigen Aufteilung der Kinderbetreuung entscheidet primär eine Vereinbarung unter den Eltern. Erst im Streitfalle sollte eine anwaltliche Hilfestellung, ggf. unter Einschaltung des Familiengerichts, erfolgen. Da dem Kind juristisch ein eigenständiges Recht auf Umgang zusteht, sind seine Wünsche und Bedürfnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen.   

4. Auskunftsrechte

Das Gesetz gewährt jedem Elternteil unabhängig vom Sorgerecht einen juristisch durchsetzbaren Anspruch gegen den anderen, ihm bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erteilen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, will häufig über die Verhältnisse (Entwicklung, Schule, Privates etc.) des Kindes informiert sein. 

5. Jugendämter

Das Jugendamt übt in diesem Zusammenhang - gerade wenn es um gerichtluiche Verfahren geht - ein staatliches Kontroll- und Wächteramt aus. Es steht daher nicht selten im Konflikt zwischen Hilfeangebot und tatsächlichem Eingriff. Dieses Gefüge erzeugt leider mitunter Konflikte zwischen den Jugendämtern und den Eltern oder einem Elterteil, die gelöst werden müssen. Die Bedeutung sowie die Wichtigkeit der Jugendämter und die Beziehung zu ihnen darf insofern bei der anwaltlichen Arbeit niemals unterschätzt werden.