Die Begründung sowie die Aufhebung der eingetragenen, gleichgeschlechtlichen, Lebenspartnerschaft stellt heute keine Besonderheit mehr für den Fachanwalt für Familienrecht dar. Zwar mögen hier die gesetzlichen Begriffe (Lebenspartnerschaft statt Ehe, Aufhebung statt Scheidung, "Führen einer Lebenspartnerschaft" statt "verheiratet sein" usw.) z. T. anders lauten; doch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen heute in der Sache überaus deckungsähnlich.
Auch hier helfen wir gerne weiter und bieten unsere Dienste an.