Die am 01.09.2009 in Kraft getretene Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält folgende Kernpunkte:
- Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden.
- Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
- Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt.
- Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird effektiver.
- In Scheidungssachen muss der Antragsteller im Scheidungsantrag künftig angeben, ob die Ehegatten sich über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Unterhalts verständigt haben.
- In Unterhaltssachen wird die Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch weitergehende Auskunftspflichten der Beteiligten verbessert.
- Mit dem Großen Familiengericht soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden. Damit wird es den Gerichten ermöglicht, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zu entscheiden.