Das Verwaltungsrecht regelt die oftmals problematischen Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern bzw. rückgängig zu machen.
Unsere Kanzlei betreut Sie in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Unsere juristische Hilfeleistung setzt dabei nicht erst im Verwaltungsprozess ein; in den meisten Fällen ist es zeit- und geldsparend, bereits im Widerspruchsverfahren tätig zu werden.