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Strafverteidigung

Strafrechtliche Mittel sind die einschneidendsten Maßnahmen des Staates gegenüber dem Bürger. Neben den eigentlichen Strafen (Geld- oder Gefängnisstrafen) haben straf-rechtliche Verurteilungen häufig auch noch andere  erhebliche Konsequenzen zur Folge, z.B. Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis.

Deshalb sollte man als Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens insbesondere folgendes bedenken:

 -  Vor übereilten Angaben zum Tatvorwurf gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft muss aus anwaltlicher Sicht gewarnt werden. Aus der Vielzahl der Gründe hierfür sei an dieser Stelle nur folgendes erwähnt:  Auch Unschuldige neigen häufig dazu, während des ersten Schreckens wichtige Angaben zu vergessen oder sich in Einzelheiten zu irren. Solche Aussagen können die gesamte Glaubwürdigkeit für den Rest des Verfahrens zerstören. Außerdem ist es inzwischen auch bei Richtern und Staatsanwälten allgemein akzeptiert, dass Schweigen kein Indiz für die Schuld des Betroffenen ist.

 - Je schneller der Rechtsanwalt aufgesucht  wird, desto besser  kann er helfen. Der Anwalt kann nicht nur informieren und beraten, sondern er hat als Verteidiger auch das Recht, in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Einsicht zu nehmen. So kann festgestellt werden, was dem Beschuldigten im einzelnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel gegen ihn vorliegen.

Unsere strafrechtliche Tätigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf die Verteidigung von Beschuldigten. Auch den Opfern von Straftaten stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Leider werden die Opfer von den Behörden in aller Regel  nur unzureichend über ihre Rechte zur Mitwirkung am Strafverfahren informiert. Dabei gibt es hier einige gesetzliche Möglichkeiten, insbesondere die sogenannte Nebenklage. Bei vielen schweren Straftaten muss dem Opfer sogar auf Staatskosten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens zur Vertretung der Nebenklage vor Gericht beigeordnet werden.